Die Grundpflege nach SGB XI richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit

In der Altenpflege ist die Grundpflege eine Leistung der Pflegeversicherung. Der individuelle Bedarf an Grundpflege hat entscheidende Bedeutung für die Einordnung eines pflegebedürftigen Menschen in einen Pflegegrad.

Zur Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit, findet durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) eine Begutachtung statt. Diese wird mit einem Pflegegrad beziffert. Grundpflege wird anteilig von Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung übernommen, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Auch dann können nur zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 € im Monat für die Grundpflege verwendet werden. Pflegegeld, Pflegesachleistungen bzw. den stationären Leistungsbetrag, erhält man erst ab Pflegegrad 2.

Die Leistungen der Grundpflege in Sinne der Pflegeversicherung

Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren und Darm- / Blasenentleerung.
Ernährung: mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme.
Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Stufen steigen, Sitzen, Begleitung bei notwendigen Arztbesuchen, Behördengängen, Therapieterminen und erforderlichen Apothekenbesuchen.

Unser Ziel

Der pflegebedürftige Mensch soll mit Unterstützung unseres Pflegedienstes und unter Anleitung, so lange wie möglich, in seiner gewohnten, häuslichen Umgebung bleiben und dabei die Gesundheit und Selbstständigkeit erhalten oder auch wiederherstellen. Gemeinsam mit den Patienten und Angehörigen erfüllen wir unsere Aufgaben und gehen jederzeit auf persönliche Wünsche, Probleme, Sorgen und Ängste ein. Professionelle Hilfe beginnt mit einem persönlichen Beratungs- und Informationsgespräch in unserem Büro oder bei Ihnen Zuhause.

Auszug Hilfeleistungen Pflegedienst Heide:

  • Kranken- und Altenpflege, Pflege behinderter Menschen
  • Hauswirtschaftshilfe, Begleitung zu Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen, …
  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken in ihrer häuslichen Umgebung
  • Urlaubs- und Krankenvertretung und Beratung für pflegende Angehörige
  • Palliativversorgung (SAPV)
  • WG für Menschen mit Demenz